1. Anwendungsbereich
1. 2. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten auch
ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei
denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Auftragsproduktionen
1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber
Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des
Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach
eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und
überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem
Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich
vereinbart wurden.
3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen
bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung
ausgeschlossen.
4. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung.
3. Vergütung
1. 2. Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung.
Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten
Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen
Umfang.
3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden
und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
4. Rechnungsstellung nach Auftragserteilung, zahlbar ohne Abzug nach
Rechnungserhalt.
5. Haftung
1. 2. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre
Einwilligung erteilt haben.
Der Fotograf haftet dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
6. Datenschutz
1. 2. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des
Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer
zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
7. Schlussbestimmungen
1. 2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB
nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar
sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird
einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst
nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
3. 4. Der Fotograf muß immer als Urheber deutlich gemacht werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.