AGB für Auftragsarbeiten

 

 

1. Anwendungsbereich

 

1. 2. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten auch

ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei

denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

 

2. Auftragsproduktionen

 

1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber

Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des

Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.

 

2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach

eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und

überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem

Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich

vereinbart wurden.

 

3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen

hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen

bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung

ausgeschlossen.

 

4. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung.

 

3. Vergütung

 

1. 2. Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung.

Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten

Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen

Umfang.

 

3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden

und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den

Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

 

4. Rechnungsstellung nach Auftragserteilung, zahlbar ohne Abzug nach

Rechnungserhalt.

 

5. Haftung

1. 2. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre

Einwilligung erteilt haben.

 

Der Fotograf haftet dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

6. Datenschutz

 

1. 2. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des

Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.

 

Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt

gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer

zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

 

7. Schlussbestimmungen

 

1. 2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB

nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar

sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird

einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst

nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

 

3. 4. Der Fotograf muß immer als Urheber deutlich gemacht werden.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Druckversion | Sitemap
© Christian Schneegaß